Fast jeder kennt den Begriff Drückerkolonne, doch weiß auch jeder was damit gemeint ist? Ist das Wort eine Art Synonym für eine Gruppe Menschen mit betrügerischen Anlagen?
Erklärung „Drückerkolonne“
Umgangssprachlich dürfte unter dem Begriff jegliche Personen fallen die Haustürgeschäfte betreiben. Darunter zählen auch Mitarbeiter im Direktvertrieb, Handelsvertreter, „Reisende“ und Hausierer. Haustürgeschäfte ist ein Rechtsbegriff für Verträge die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich wären das Vertreterbesuche, sogenannte „Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume eines Gewerbetreibenden geschlossen werden.
Wie erkennt man „Betrüger“
Im Gegensatz zum renommierten Handelsvertreter eines zum Beispiel bekannten Haushaltsgeräteherstellers, der alleine durch das Auftreten oder der Bekanntheit der Marke, oder des Ankündigen des Besuchs vertrauensvoll wirkt, treten schwarze Schafe in diesem Gewerbe eher anders auf. Oftmals überstürzt wird versucht Zeitungsabos, Telekommunikationsverträge, Telefonanschlüsse zu verkaufen. In den letzten Jahren wurde dieses Portfolio nochmals erheblich ergänzt. Ist es nun möglich die Terrassenreinigung, Gartenarbeiten, Fensterreinigungen direkt vor der Haustür zu ordern.
Das Vorgehen
Letztendlich geht es in diesen Momenten nur um folgendes; und das für beide Seiten: Jetzt. Schnell. Sofort. Günstig. Das sind die Worte mit denen diese Personen Ihren Willen auf die andere Person spiegeln wollen. In diesem Moment hat der „Kunde“ weder die Möglichkeit Preise zu vergleichen, Recherche über das Unternehmen einzuholen oder sich von der Qualität der Arbeit zu überzeugen. Dies gilt auch bei dem Abschluss von Telekommunikationsverträgen oder ähnlichem. Entgegen stehen sich in dem Moment meist nur der Zeitpunkt und das Denken an mögliche Ersparungen. Die Überlegung ob man etwas wirklich braucht oder ob dies überhaupt günstig ist, wird in diesen Fällen oftmals übersehen, oder wenn es angesprochen wird, durch findige und zuvor auswendig gelernte Antworten vom Gegenüber entkräftet. Schnell ist eine Unterschrift geleistet oder eine Anzahlung getätigt. Dabei spielt auch der unterdrückte Gedanke eine Rolle, dem Gegenüber einen Gefallen zu tun, oder ihn schnell loszuwerden. Speziell für diese Fälle sieht das europäische Recht, woran sich auch das Deutsche Recht lehnt, die Möglichkeit des Rücktritts vor. Mindestens 7, in Deutschland sogar 14 Tage nach Abschluss hat man die Möglichkeit von jenem Vertrag zurückzutreten. Dies ist natürlich bei Haustürgeschäften die per „Handschlag“ und direkter Barzahlung geschlossen werden schwer bis unmöglich. Stellt sich doch meist zu spät raus, was da mit einem gespielt wurde. Schnell ist die Anzahlung weg, oder die zuvor besprochenen Kosten nach begonnener Arbeit hinfällig und ein deutlich größerer Betrag steht an. Sicher würde jeder behaupten solch „Drücker“ hätten bei Ihm keine Chance, aber genau so sicher ist es auch, dass sicher die Hälfte der Hausbesitzer schon einmal Besuch von genau diesen gehabt und vielleicht auch schon einmal solche Erfahrungen gemacht zu haben. Auch bei schriftlich festgehaltenen Verträgen bietet sich die Möglichkeit des Betrugs.
Mündliche Vereinbarungen
Schriftlich nicht festgehaltenen aber doch ständig wiederholten Versprechungen wie zum Beispiel einer Sachprämie, Anfangsguthaben, starke Rabatte zu Beginn oder die kostenlose Testzeit, sind nur Beispiele wie betrogen werden kann. Möglich ist das Ganze durch die meist als Sub-Unternehmer auftretenden Personen, die oftmals auf Provisionsbasis arbeiten. Sie bieten dem dahinterstehenden Unternehmen die Möglichkeit bei Problemen sich zu distanzieren oder gar die Reklamationsweitergabe an jene die dann vielleicht nicht greifbar sind. In jedem Fall steht nicht nur der finanzielle Aspekt im Raum sondern auch der Zeitliche. Der Weg zum Anwalt, das Recherchieren im Netz, die Warteschleife am Telefon, das erneute Vorbringen des Anliegens bei dem Servicemitarbeiter der dann doch nicht der richtige Ansprechpartner ist und weitervermittelt… Und das am Ende alles nur, weil man einen kurzen Moment blauäugig war und zu sehr gesehen hat, was man sehen sollte und nicht mehr. Mit Recht darf man also behaupten, das Wort Drückerkolonne ist denen gewidmet, die es mit dem Gewissen nicht so genau nehmen. Der ein oder andere Euro schon mal Mittel zum Zweck ist.
Was hilft
Der Schutz vor solchen Haustürgeschäften ist letztendlich der Verstand gepaart mit Erfahrung, aber vor allem sich die Zeit zu nehmen, nicht mit vorgehaltenem Papier und Stift zu tun, was erwartet wird, sondern aufzunehmen und nett und freundlich um ein paar Tage Bedenkzeit zu bitten oder eben: die Tür erst gar nicht zu öffnen…
Keine Antworten