Mieter die aufgrund eines fehlgeschlagenen Starts der Mietpreisbremse dauerhaft zu viel Miete in ihrem Bundesland zahlen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung/Schadenersatz. In einem Pilotverfahren gegen das Land Hessen urteilte der Bundesgerichtshof(BGH) am Donnerstag in Karlsruhe: „Es gebe keine Amtshaftung in diesen Fällen“. (Az. III ZR 25/20) Kein Schadenersatz des Landes bei Fehlstart der Mietpreisbremse […]